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Was ist SAPV? – Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Ablauf

Rechtliche Grundlagen

Das Kürzel SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Wir als SAPV-Team unterscheiden uns von der AAPV, der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung, durch zusätzliche Qualifikationen und Möglichkeiten, den Aufenthalt und die Versorgung bzw. begleitende Behandlung des Patienten im Heimischen dann zu ermöglichen, wenn die AAPV an ihre Grenzen kommt. Gesetzlich ist die SAPV seit dem 01.04.2007 als Rechtsanspruch im § 37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 132d SGG V verankert.

Rechtliche Grundlage der Versorgung durch die SAPV ist die SAPV-Richtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2468/SAPV-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf.

Der Krankenhausarzt kann die SAPV für eine Dauer von 7 (aufgrund der pandemischen Lage bis zu 14 Tage bis auf weiteres), der Fach- und Hausarzt für einen Zeitraum von 28 Tagen verordnen – intermittierend (wenn nach Krankheitsverlauf notwendig) oder durchgängig.

Ganz wichtig: Das Hauptaugenmerk der SAPV liegt nicht auf der Heilung, sondern auf der Linderung der Symptome einer lebenszeitverkürzenden Krankheit und auf der psychosozialen Betreuung von Ihnen und Ihren An- und Zugehörigen.

Voraussetzungen

Die SAPV als Versorgungsleistung kann verordnet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • die Diagnose einer unheilbaren oder fortschreitenden lebenszeitverkürzenden Krankheit
  • die Diagnose einer Krankheit, die einer besonders aufwändigen medizinischen und pflegerischen Versorgung bedarf – über die Möglichkeiten als Hausarzt oder ambulanter Pflegedienst hinaus
  • das Auftreten von Symptomen („komplexes Symptomgeschehen“), deren Linderung über die Möglichkeiten als Hausarzt oder ambulanter Pflegedienst hinausgehen
  • der Wunsch des Patienten nach einer Versorgung in dessen vertrauter Umgebung
  • das Einverständnis des Patienten mit der zusätzlichen Behandlung durch ein SAPV-Team

Für die Genehmigung der SAPV bei den Krankenkassen ist das Ausfüllen des Musters 63 notwendig, das dem Kostenträger spätestens am 3. Tag (wegen der pandemischen Lage aktuell am 10. Tag) nach Ausstellung vorliegen muss. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen. Die Kostenübernahme bei Privatpatienten wird individuell mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt.

Der Ablauf der Versorgung durch PalliVIVO

  • Die Erstanfrage für eine Versorgung beim PalliVIVO-Team kann durch den Haus-, Fach oder Krankenhausarzt, durch den Patienten und/oder dessen Familie und Zugehörigen erfolgen. Bei diesem Erstgespräch nehmen wir die wichtigsten Daten des Patienten – Stamm- und Gesundheitsdaten (Diagnosen, bisherige Therapien, Krankenhausaufenthalte etc.) – sowie die momentane Symptomatik und Angaben zum aktuellen Zustand des Patienten auf.
  • Wenn die Voraussetzungen und die Genehmigung durch die Krankenkassen erfolgt ist, kann die Versorgung durch uns in Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden medizinischen und pflegerischen Netzwerk des Patienten beginnen. Dafür erstellen wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der im Verlauf regelmäßig im Austausch zwischen dem SAPV-Team und den eingebundenen Versorgern an den Krankheitsverlauf des Patienten angepasst wird. Alle Versorgungsschritte werden regelmäßig dokumentiert und sind für alle Beteiligten einsehbar. Zusätzlich erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen ihnen und PalliVIVO.

Die SAPV-Versorgungsleistungen

Wir bieten unsere Unterstützung als reine Beratungsleistung, als Koordinationsleistung oder als zusätzlich unterstützende Teilversorgung mit 24stündiger Rufbereitschaft an. Zu allen Leistungen gehört selbstverständlich, dass wir alles, was wir tun, genau dokumentieren und evaluieren.

Beratungsleistung

Als Berater stehen wir Ihren aktuellen Leistungserbringern Ihrer Primärversorgung mit unserer Expertise zur Seite.

Unsere Beratungsleistung umfasst:

  • Telefonate bzw. persönliche Gespräche mit Ihnen als Patienten und Ihren An- und Zugehörigen
  • Telefonate bzw. persönliche Gespräche mit einem Ihrer Leistungserbringer der Primärversorgung (Ihr Hausarzt und/oder Ihr bisheriger Pflegedienst) und

Koordinationsleistung

Mit der Koordinationsleistung nehmen wir Ihnen das effiziente Koordinieren all Ihrer in Ihre Versorgung eingebundener Versorger ab, sodass ein reibungsloses Zusammenspiel und ein spontanes, flexibles Reagieren auf sich verändernde Umstände zu jeder Zeit möglich sind.

Sie umfasst:

  • den direkten persönlichen Kontakt zu Ihnen als Patienten und Ihren An- und Zugehörigen
  • die ressourcenfokussierte Versorgungsplanung des Palliative Care-Teams
  • das Assessment, die Beratung für Therapie und das Vorgehen im Notfall
  • die Vernetzung mit ambulant tätigen und/oder stationären Leistungserbringern

Additiv unterstützende Teilversorgung

Bei der additiv unterstützenden Teilversorgung mit 24stündiger Rufbereitschaft kümmern wir uns neben der Beratung und Koordination in regelmäßigen Hausbesuchen zu Tages- und Nachtzeiten um Ihr Wohlbefinden und das Ihrer An- und Zugehörigen.

Diese Leistung umfasst:

  • Beratungs- und Koordinationsleistungen
  • Hausbesuche zur Tages- und Nachtzeit
  • bei Bedarf einzelne Leistungen des in § 5 Abs. 3 der SAPV-Richtlinie des G-BA aufgeführten Leistungskatalogs
  • 24h-Rufbereitschaft für verordnete Leistung in Absprache und Kooperation mit den Leistungserbringern der Primärversorgung

PalliVIVO begleiten. pflegen. leben.